Für Unternehmen2022-11-12T21:46:13+01:00

Für Unternehmen – Alles rund um die Personalsuche

Wir bieten top qualifiziertes Personal aus sämtlichen Branchen. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich Personalvermittlung und Recruiting sind wir in der Lage in kürzester Zeit den richtigen Mitarbeiter für Ihr Unternehmen bereit zu stellen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Stellen Sie jetzt unverbindlich eine Personalanfrage und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Sie möchten lieber persönlich mit uns sprechen? Dann rufen Sie uns doch einfach an unter Tel +423 376 54 40.

Melden Sie uns ihre Stelle!
Ich möchte den mir überlassenen Mitarbeiter fest einstellen. Wie kann ich ihn übernehmen?2018-03-05T13:19:07+01:00

Wir freuen uns, wenn Sie unseren Mitarbeiter nicht mehr missen wollen! Das spricht für dessen Qualitäten und zeigt, dass wir einmal mehr Unternehmen und Menschen passgenau zusammengeführt haben. Sofern Sie und unser Mitarbeiter sich über ein festes Arbeitsverhältnis einig sind, können Sie den Mitarbeiter unter Einhaltung seiner Kündigungsfrist, oder nach Absprache mit uns, einstellen. Eine allfällige Provision ist in unseren AGBs geregelt.

Kann ich Temporärmitarbeiter kürzer/länger als geplant einsetzen?2018-03-05T13:18:53+01:00

Natürlich richten wir uns ganz nach Ihren Bedürfnissen und reagieren, nach Absprache, auf wechselnde Anforderungen flexibel.

Sind die Mitarbeiter der Job Service Anstalt kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert?2018-03-05T13:18:40+01:00

Selbstverständlich! Wir melden alle Mitarbeiter bei der Kranken-, Penions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung an und führen entsprechende Beiträge ab. Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall & Unfall, Ferienanspruch, 13. Monatslohn sowie Kündigungsfristen greifen auch bei uns.

Werden die Löhne der Job Service Anstalt Mitarbeiter nach Vorgaben der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen bezahlt?2018-03-05T12:00:41+01:00

Natürlich! Faire und seriöse Bezahlung im Personalverleih ist für uns eine Frage von Verantwortung und Wertschätzung.

Welche Rechte habe ich gegenüber der Mitarbeitern der Job Service Anstalt?2018-03-05T12:00:27+01:00

Sie haben ein Weisungsrecht. Bei Ihnen eingesetzten Mitarbeiter halten sich an Ihre Anweisungen.

Welches Vertragsverhältnis gehe ich ein, wenn mich ein Mitarbeiter von der Job Service Anstalt unterstützt?2018-03-05T12:00:13+01:00

Unsere Mitarbeiter sind bei der Job Service Anstalt angestellt, womit alle Arbeitgeberpflichten bei uns liegen. Wir überlassen Ihnen unsere Mitarbeiter im Rahmen eines zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Verleihvertrags. Ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Mitarbeiter besteht nicht.

Lerne ich potenzielle Mitarbeiter, die mich unterstützen, vorab persönlich kennen?2018-03-05T11:59:46+01:00

Natürlich! Denn für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unserem Mitarbeiter kommt es nicht nur auf die fachlichen Qualifikationen an, sondern auch auf das Zwischenmenschliche. Wir schlagen Ihnen Kandidaten vor, die Ihren zuvor festgelegten persönlichen Anforderungen entsprechen. Sie entscheiden dann, wen Sie persönlich kennen lernen möchten und wer am Ende Ihr Unternehmen unterstützt.

Wie gross ist das Bewerber-Netzwerk der Job Service Anstalt?2018-03-05T11:59:34+01:00

Wir verfügen über ein ständig wachsendes Bewerber-Netzwerk im deutschsprachigen Raum (FL/CH/A/DE), bestehend aus Personen welche im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz Arbeit suchen.

Ab wann zahle ich für Ihre Leistungen?2018-03-05T11:59:18+01:00

Bei Temporäreinsätzen fallen erst mit dem Arbeitsbeginn unseres Mitarbeiters in Ihrem Unternehmen Kosten an. In der Dauerstellenvermittlung berechnen wir Provisionen ausschliesslich nach der erfolgreichen Vermittlung, also wenn Sie und ihr zukünftiger Mitarbeiter den Vertrag unterschrieben haben.

Welche Vorteile bringt mir der Einsatz von Temporärmitarbeitern?2018-03-05T11:59:03+01:00

Personen im Personalverleih sind flexibel und denken sich rasch in wechselnde Abläufe und neue Strukturen ein. Mit dem Einsatz von Temporärpersonal lässt sich Ihr HR-Bedarf kurzfristig dem aktuellen Bedarf anpassen – und das ganz ohne zeit- und kostenintensive Suche.

Hat die Job Service Anstalt eine Erlaubnis zur Ausübung der Personalvermittlung und des Personalverleih?2018-03-05T11:58:47+01:00

Selbstverständlich! Wir halten uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben und verfügen im Fürstentum Liechtenstein sowie in der Schweiz über die Bewilligung zur Ausübung der Personalvermittlung und des Personalverleih. Der arbeits- und sozialrechtliche Schutz der Mitarbeiter steht für uns ganz oben.

UNSERE ANSTELLUNGSMODELLE

Festvermittlung: professionell und mit Qualitätsgarantie

Wenn Sie ohne hohen Aufwand geeignete Mitarbeiter zur Festeinstellung für Ihr Unternehmen finden möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Festvermittlung. Gemäss Ihrer Anforderungen erhalten Sie aussagekräftige Bewerberprofile. Für die fachliche Qualifikation des vermittelten Kandidaten bieten wir in den ersten drei Monaten eine Garantie gemäss unseren AGB’s.

Temporär: schnelle Hilfe bei Engpässen

Auftragsspitzen, projektspezifisches Know-how sowie als Krankheits- oder Unfallvertretung: Temporäre Mitarbeiter binden Personalressourcen nicht länger als nötig. Dabei ist der überbetriebliche Mitarbeiter zwar in Ihrem Unternehmen eingesetzt, aber bei uns angestellt. Somit liegen sämtliche Risiken bei uns. Unsere Mitarbeiter erhalten Arbeitsverträge nach allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag mit allen gängigen Sozialleistungen.

Try & Hire

Im Arbeitsalltag lernen Sie Mitarbeiter viel besser kennen als im regulären Bewerbungsprozess. Zahlreiche Kunden nutzen diese Variante zur Gewinnung neuer Mitarbeiter und auch bei Bewerbern ist diese Zusammenarbeit beliebt. Je nach Dauer dieser „verlängerten Probezeit“, reduziert sich das Vermittlungshonorar bis auf Null. Damit können interne Kosten für den Einstellungsprozess komplett entfallen.

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